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16.11.12Rechnungsmerkmale Was genau auf der Rechnung stehen muss, ist gesetzlich geregelt.
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 150 Euro müssen folgende Angaben enthalten:
* Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers
* Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/Leistung
* Tag der Lieferung bzw. Leistungszeitraum
* Steuersatz (Prozentsatz der Umsatzsteuer)
* Gesamtentgelt inklusive Umsatzsteuer
* Ausstellungsdatum
Rechnungen über 150 Euro zusätzlich:
* Entgelt für Lieferung oder Leistung
* Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
* Steuerbetrag
* fortlaufende Rechnungsnummer
* UID-Nummer des liefernden/leistenden Unternehmers
Rechnungen über 10.000 Euro zusätzlich:
* UID-Nummer des Leistungsempfängers
Hier noch zwei betriebswirtschaftlich sinnvolle Tipps:
Sie sind KleinunternehmerIn und verrechnen keine Umsatzsteuer? Dann rate ich Ihnen, den folgenden Hinweis anführen: "Der angeführte Rechnungsbetrag ist laut § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerfrei. Ich behalte mir vor, die Umsatzsteuer nachzuverrechnen, falls ich die Kleinunternehmergrenze überschreite".
Zusätzlich sollten Sie auf Ihren Rechnungen unbedingt Ihre Zahlungsbedingungen und einen Hinweis auf die Verrechnung von Verzugszinsen und Mahnspesen bei Zahlungsverzug anführen.
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